Waffengesetz Schweiz 2025 – Aufbewahrung von Waffen & Munition – Vorgaben

In den letzten Jahren hat das Thema Waffengesetz in der Schweiz zunehmend an Bedeutung gewonnen, insbesondere im Hinblick auf die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition. Angesichts der steigenden Besorgnis über mögliche Waffengewalt und den Missbrauch von Schusswaffen wird die Notwendigkeit klarer und strengerer Regelungen immer drängender. Mit den Reformen, die bis 2025 im Rahmen des Waffengesetzes angestrebt werden, stehen konkrete Vorgaben zur Aufbewahrung von Feuerwaffen und Munition im Vordergrund. Diese neuen Regelungen zielen darauf ab, die Sicherheit für die gesamte Bevölkerung zu erhöhen und das Risiko von Unfällen und Verbrechen, die durch unsachgemässe Lagerung von Waffen entstehen können, erheblich zu verringern.

Ein zentraler Aspekt dieser Reformen sind spezifische Anforderungen an die sichere Lagerung von Waffen in Privathaushalten. Der Fokus liegt hierbei nicht nur auf den physischen Sicherheitsmassnahmen, die implementiert werden müssen, sondern auch auf den rechtlichen Verpflichtungen, die Waffenbesitzer erfüllen müssen. Wie genau die vorgeschlagenen Änderungen aussehen und welche langfristigen Auswirkungen sie auf den privaten Waffenbesitz und die öffentliche Sicherheit haben werden, ist von grosser Relevanz.

Zudem ist es wichtig zu verstehen, wie die neuen Vorgaben zur Aufbewahrung von Waffen und Munition in der Schweiz sich von den Regelungen in anderen Ländern unterscheiden. Hierbei wird auch die Rolle der gesellschaftlichen Diskussion rund um den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen thematisiert. Ein weiterer Blick auf die psychologischen und sozialen Faktoren, die das Waffenbesitzverhalten beeinflussen, rundet diesen komplexen Themenbereich ab.

Spannend sind auch die aktuellen Entwicklungen im Waffengesetz der Schweiz bis 2025, die spezifischen Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition ausführlich erläutern.

Was ist das Schweizer Waffengesetz?

Das schweizerische Waffengesetz regelt den Erwerb, den Besitz, die Führung und die Aufbewahrung von Waffen und Munition in der Schweiz. Es dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Verhinderung von Gewalt sowie der Missbrauchsgefahr durch Schusswaffen. Hier sind einige der wesentlichen Aspekte des schweizerischen Waffengesetzes:

  • Einteilung der Waffen: Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Waffentypen, darunter Schusswaffen, verbotene Waffen, wie zum Beispiel automatische Waffen und spezielle Kategorien wie historische Waffen. Dazu gibt es unterschiedliche Regelungen für deren Erwerb und dessen Besitz.
  • Erwerbsbewilligung: Um in der Schweiz eine Feuerwaffe zu erwerben, benötigt man eine Erwerbsbewilligung. Dazu muss man unter anderem mindestens 18 Jahre alt sein, einen entsprechenden Antrag stellen, und einen Nachweis über die eigene Zuverlässigkeit und Eignung erbringen, etwa durch ein polizeiliches Führungszeugnis.
  • Waffenführerschein: Für das Führen von bestimmten Waffen gibt es zusätzlich einen Waffenführerschein. Dies gilt insbesondere für Schusswaffen, die nicht für den Eigenbedarf, sondern für Sport, Jagd oder zur Selbstverteidigung verwendet werden.
  • Aufbewahrung von Waffen: Ein zentraler Bestandteil des Waffengesetzes sind die Bestimmungen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition. Die Waffen müssen in einem sicheren, für Unbefugte unzugänglichen Behälter aufbewahrt werden, um die Risiken von Diebstahl und Missbrauch zu minimieren.
  • Meldung von Veränderungen: Waffenbesitzer sind verpflichtet, Änderungen, wie den Wohnsitzwechsel oder den Verlust einer Waffe, der zuständigen Behörde zu melden.
  • Verbotene Gegenstände: Das Waffengesetz listet bestimmte Waffen und Waffenteile auf, die in der Schweiz verboten sind, wie bestimmte Typen von Automatikwaffen und Schlagruten.
  • Strafbestimmungen: Das Gesetz sieht auch strafrechtliche Konsequenzen für Verstösse vor, sowohl für illegales Waffenbesitzen als auch für die unsachgemässe Aufbewahrung von Waffen und Munition.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz sind im Waffengesetz von 1999 und den dazugehörigen Verordnungen festgelegt. In den letzten Jahren gab es immer wieder Anpassungen und Diskussionen über eine Verschärfung der Regelungen, insbesondere in Reaktion auf gesellschaftliche Entwicklungen und sicherheitspolitische Herausforderungen.

Das aktuelle Waffengesetz in der Schweiz

Allgemeine Informationen zum Waffenbesitz in der Schweiz

Wer in der Schweiz lebt und eine Waffe tragen möchte, muss einige Bedingungen erfüllen. I ersten Schritt muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Hinzu kommt, dass Betroffene nicht unter umfassender Beistandschaft stehen und auch Personen, die durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, dürfen keine Waffe tragen.

Natürlich darf auch kein Anlass zur Annahme bestehen, dass sie sich oder andere Personen mit der Waffe gefährden könnten. Denn das Waffengesetz ist schliesslich dazu da, Menschen zu schützen.

Das Schweizer Waffengesetz sagt zudem, das nur Menschen, die keine Einträge aufgrund von gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlungen im Strafregister habe eine Waffe tragen. Dazu gehören auch Menschen, die wiederholt wegen einem Vergehen bzw. einem Verbrechen angeklagt sind oder angeklagt wurden.

Noch extremer sind die Waffengesetze in der Schweiz für ausländische Staatsangehörige Menschen, die eine Waffe erwerben möchten. Wer keine Niederlassungsbewilligung vorlegen kann, braucht für alle Waffen einen Waffenerwerbsschein. Des weiteren gibt es ein waffenverbot für einige Angehörige aus bestimmten Staaten.

Dazugehören folgende Staaten/Länder:

  • Türkei
  • Sri Lanka
  • Serbien
  • Kosovo
  • Algerien
  • Albanien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Nordmazedonien

Das neue Jagdrecht in der Schweiz

Es gibt unterschiedliche Personengruppen, für die das Schweizer Waffengesetz besonders wichtig ist. Dazu gehören auch Jäger bzw. Jägerinnen. Am 1. Februar trat eine angepasste Jagdverordnung in Kraft. Dabei geht es nicht nu rein um die Verordnung über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere. Es gab zudem auch waffenrechtliche Auswirkungen.

Zulassung von kürzeren Läufen

Die Mindestlauflänge für jagdliche Feuerwaffen, die in Artikel 2 Absatz 1 lit. i Ziffer 1 der Jagdverordnung (JSV) festgelegt ist, wird von 45 cm auf 40 cm reduziert. Diese Anpassung erlaubt eine Lauflänge, die gängig auf dem US-amerikanischen Markt ist, nämlich 16 Zoll (etwa 40,64 cm). Ein wesentlicher Grund für diese Regelung ist die Überlegung, dass eine Handfeuerwaffe auch mit einem montierten Schalldämpfer effektiv genutzt werden kann.

Diese Änderung betrifft insbesondere die Handrepetiergewehre, die gemäss Artikel 10 Absatz 1 lit. b des Waffenrechts (WG) in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 1 lit. c und d der Waffenverordnung (WV) ohne besondere Bewilligung erworben werden können, sowie die Ausnahmegenehmigungen zur Lauflängenverringerung für jagdliche Zwecke (Artikel 20 WG in Kombination mit Artikel 33 Absatz 2 WV).

Zulassung von Schalldämpfern

Schalldämpfer, die zuvor in Artikel 2 Absatz 1 lit. i Ziffer 4 JSV als verbotene Hilfsmittel gelistet waren, werden aus dieser Kategorien entfernt. Es wurde erkannt, dass Schalldämpfer nicht nur das Gehör von Mensch und Tier schützen, sondern auch die Treffergenauigkeit beim Schiessen erhöhen können.

Diese Änderung bringt mit sich, dass die Verwendung von Schalldämpfern zur Jagdausübung als legitimer Grund nach Artikel 28b Absatz 1 lit. a WG anerkannt wird, wodurch der Weg zum waffengesetzlichen Erwerb erleichtert wird. Natürlich müssen die allgemeinen Voraussetzungen für den Erwerb weiterhin erfüllt sein.

Um unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, können Kantone, die den zusätzlichen Schutz von Mensch und Tier sowie die Verbesserung der Projektilgenauigkeit nicht unterstützen möchten, die Verwendung von Schalldämpfern gemäss Artikel 2 Absatz 3 JSV erneut untersagen.

Verbot von Unterschallmunition

Gleichzeitig wird die Verwendung von Unterschallmunition für jagdliche Zwecke aufgrund des neu eingeführten Artikel 2 Absatz 1 lit. m JSV untersagt. Auf den ersten Blick könnte diese Entscheidung im Zusammenhang mit der Zulassung von Schalldämpfern widersprüchlich erscheinen. Der Hintergrund ist jedoch nicht die Sicherstellung der erforderlichen Geschossenergie für eine effektive Jagd, sondern vielmehr die Sorge um Wilderei.

Einschränkungen für bleihaltige Munition

Darüber hinaus führt der neue Artikel 2 Absatz 1 lit. n JSV ein Verbot ein, das die Verwendung von bleihaltiger Kugelmunition ab einem Kaliber von 6 mm für jagdliche Zwecke untersagt. Ziel dieser Regelung ist es, bei der Jagd auf Paarhufer ausschliesslich bleifreie Munition zuzulassen, um die Umweltbelastung durch Blei zu verringern. Dieses Verbot wird bis zum 31. Dezember 2029 mit einer Übergangsfrist versehen.

Unterschiede bezüglich der Waffenart

Im Waffengesetz werden bezüglich der Waffenart ebenso Unterschiede gemacht. Daher ist es unbedingt wichtig, sich diesbezüglich früh genug über alle aktuellen Gesetze zu informieren.

Meldepflichtige Waffen

Hierzu gehören unter anderem Handrepetierer für die Jagd sowie Soft-Air-Waffen und Paintball-Waffen. Auch die Schreckschusspistolen und Kaninchentöter gehören zu den meldepflichtigen Waffen in der Schweiz.

Für diese Waffen ist ein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben. In diesem Vertrag müssen alle persönlichen Angaben zur Person enthalten sein, welche die Waffe erwirbt, sowie zu der Person, welche die Waffe verschenkt bzw. verkauft. Dieser Vertrag muss nun innerhalb von 30Tagen an das zuständige kantonale Waffenbüro geschickt werden.

Bewilligungspflichtige Waffen

Zu den bewilligungspflichtigen Waffen zählen unter anderem Pistolen, Revolver und auch die halbautomatischen Gewehre, welche ein kleines Magazin haben. Hierzu wird ein Waffenerwerbschein benötigt. Dazu müssen Betrroffene das entsprechende Gesuch samt einer Kopie vom Pass an das entsprechende kantonale Waffenbüro schicken.

Verbotene Waffen

In der Schweiz gibt es ebenso verbotene Waffen, welche nur mit einer speziellen Ausnahmebewilligung erwerbt werden können. Dazu gehören neben den halbautomatischen Feuerwaffen mit einem grossen Magazin auch Maschinengewehre, Dolche und automatische Messer samt Schmetterlingsmessern und Schlagringen und auch Elektroschockgeräte sind verboten.

Die Gesetze zur Aufbewahrung von Waffen in der Schweiz

Wie genau Waffen samt Munition in der Schweiz gelagert werden müssen, ist ebenso im aktuellen Waffengesetz festgelegt. Damit soll nicht nur die Sicherheit der Bevölkerung gesichert als auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Waffen gefördert werden.

Die allgemeinen Bedingungen zur Aufbewahrung von Waffen

Durch eine sichere und rechtmässige Aufbewahrung der Waffen schützen Waffenbesitzer nicht nur sich, sondern auch ihre Mitmenschen. Damit kann jeder Waffenbesitzer seinen ganz eigenen Beitrag zur Sicherheit und der Suizidprävention leisten.

Egal, ob zu Hause oder unterwegs, ist es von grosser Bedeutung, Feuerwaffen und Munition stets sicher und beaufsichtigt zu lagern. Daher sollten Waffen und Munition getrennt aufbewahrt werden. Bei Serienfeuerwaffen sowie umgebauten Halbautomaten muss zusätzlich der Verschluss entfernt und ebenfalls getrennt verwahrt werden. Es ist wichtig, den Zugriff unbefugter Dritter, wie Handwerkern, Gästen oder Kindern, zu verhindern. Informationen zu Aufbewahrungsorten und Sicherheitsmassnahmen sollten nicht an Aussenstehende weitergegeben werden. Vermeiden Sie die Verwendung von unverschliessbaren Behältern oder Gemeinschaftskellerräumen zur Aufbewahrung von Waffen.

Um das Risiko von Waffendiebstählen im eigenen Zuhause erheblich zu minimieren, empfiehlt es sich, ein spezielles Sicherheitsbehältnis wie einen Waffenschrank oder Waffentresor anzuschaffen. Das unbeaufsichtigte Überlassen oder Ausleihen von Waffen ist natürlich nicht erlaubt. Des Weiteren sollten Waffen sollten niemals in einem öffentlich abgestellten und unbeaufsichtigten Fahrzeug zurückgelassen werden. Achten Sie darauf, die Waffe beim Transport vor neugierigen Blicken zu schützen und Waffen sowie Munition getrennt zu transportieren, wobei sich keine Munition in Magazinen befinden darf. Sollte dennoch der Verlust einer Waffe eintreten, ist dies umgehend der Polizei zu melden.

Wichtig: Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann nicht nur Ihre persönliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, sondern auch zu einem Widerruf der waffenrechtlichen Berechtigungen führen. Zudem drohen Ihnen unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen.

Übersicht:

  • Waffen müssen getrennt von der Munition gelagert werden
  • Waffenschränke unter 100 Kilo sollten verankert werden
  • Jeder Verlust einer Waffe muss direkt der Polizei gemeldet werden
  • Der Waffenschrank muss immer an einem dauerhaften bewachten und bewohnten Ort
  • aufgestellt werden

Waffenlagerung im Waffenschrank

Um die Sicherheit für Waffenbesitzer und ihre Angehörigen zu gewährleisten, wird stets dringend zu der Anschaffung eines stabilen Waffenschranks aus Stahl zur ordnungsgemässen Lagerung von Waffen geraten.

Dabei gilt es zu beachten, dass es äusserst wichtig ist, alle Waffen immer zu sichern, um unbefugten Zugriff, insbesondere durch Kinder, zu verhindern. Es liegt im Interesse aller, durchgehend sicherzustellen, dass niemand zu Schaden kommt, weshalb die Wahl des richtigen Standortes für den Waffenschrank von erheblicher Bedeutung ist.

Waffenschränke, die gemäss der Norm EN 1143-1 geprüft sind, bieten bereits ab der Sicherheitsklasse 0 einen zertifizierten Einbruchschutz. Diese Schränke können private Werte bis zu einer Höhe von 40.000 Euro und gewerbliche Werte bis zu 10.000 Euro versichern. Zudem ist es erforderlich, Waffenschränke unter 1.000 Kilogramm Eigengewicht am Aufstellungsort zu verankern.

Wer sich für einen nicht zertifizierten Waffentresor entscheiden sollte, sollte darauf achten, ein Modell auszuwählen, das aus hochwertigen Materialien besteht. Dabei ist es zusätzlich zu empfehlen, sich vor der Anschaffung mit einem Versicherungsberater auszutauschen, um die passende Versicherungsdeckung zu klären.

Strafen bei Verstössen gegen das Schweizer Waffengesetz

Am 17. Dezember 2021 trat ein neues Gesetz durch das Parlament in Kraft, das eine einheitliche Regelung der Strafrahmen zum Ziel hatte. Diese Gesetzesänderung verstärkt die drohenden Strafen im Strafrecht, insbesondere in Bezug auf Gewalttaten sowie im Bereich des Nebenstrafrechts, einschliesslich der Vorschriften zum Waffenbesitz.

Seit dem 1. Juli 2023 ergeben sich wesentliche Änderungen für Vergehen gegen das Waffengesetz. Anstelle einer Geldbusse können derartige Verstösse nun nur noch mit einer Geldstrafe geahndet werden. Dies mag wie eine geringe sprachliche Modifikation erscheinen, hat jedoch weitreichende rechtliche Folgen. Während Geldstrafen zu einem Eintrag im Strafregister führen, geschieht dies bei Geldbussen erst ab einem Betrag von 5.000 Franken. Die Möglichkeit, in besonders milden Fällen von einer Bestrafung abzusehen – beispielsweise bei minimalem Verschulden oder einer kaum relevanten Rechtsverletzung – wurde vollständig abgeschafft. Künftig führen nur die im Artikel 34 des Waffengesetzes ausdrücklich genannten Verstösse zu einer Geldbusse.

Um den guten Ruf als Waffenbesitzer zu wahren, ist es empfehlenswert, sich im Zweifelsfall an die zuständige Behörde zu wenden und generell im Umgang mit Feuerwaffen grösste Sorgfalt walten zu lassen.

Fazit: Auf dem Weg zu einer verantwortungsvollen Waffenkultur

Das Waffengesetz in der Schweiz hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert, insbesondere durch die zuletzt verabschiedeten Gesetzesrevisionen, die eine Verschärfung der Sanktionen und eine genauere Regulierung des Waffenbesitzes zum Ziel haben. Diese Veränderungen zielen darauf ab, sowohl die öffentliche Sicherheit zu erhöhen als auch den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen zu fördern.

Die neue Gesetzeslage macht deutlich, dass Waffenbesitzer eine grössere Verantwortung tragen. Die Umstellung von Bussgeldern auf Geldstrafen für fahrlässige Verstösse führt dazu, dass selbst geringfügige Nachlässigkeiten ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Diese Verschärfungen erfordern ein erhöhtes Bewusstsein und Wissen über die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Notwendigkeit, präventive Massnahmen zu ergreifen, um Verstösse zu vermeiden.

Aus gesellschaftlicher Sicht wird die Diskussion über Waffenbesitz und deren Kontrolle intensiver geführt. Die neue Gesetzgebung könnte zu einem Umdenken hinsichtlich der sozialen Akzeptanz von Waffenbesitz führen und den Druck auf Waffenbesitzer erhöhen, verantwortungsvoll mit ihrem Eigentum umzugehen. Die Stärkung des rechtlichen Rahmens hinsichtlich der Waffenlagerung und des Zugangs zu Feuerwaffen dient dem Ziel, Missbrauch und Unfälle zu verhindern, insbesondere zum Schutz von Kindern und unbefugten Personen.

Insgesamt scheint das Waffengesetz in der Schweiz auf einem Kurs zu sein, der sowohl die Sicherheit der Gesellschaft als auch die Rechte verantwortungsbewusster Waffenbesitzer berücksichtigt. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie sich diese gesetzlichen Änderungen in der Praxis auswirken und inwieweit sie das Verhalten und die Wahrnehmung von Waffenbesitzern beeinflussen werden. Das Ziel sollte sein, eine Balance zwischen Sicherheit und den Rechten der Waffenbesitzer zu finden, um eine verantwortungsvolle Waffenkultur zu fördern.

FAQ: Waffengesetz in der Schweiz

Was hat sich durch die Änderungen im Waffengesetz in der Schweiz geändert?

Mit den jüngsten Änderungen wurde die rechtliche Handhabung von Waffen verschärft. Fahrlässige Verstösse gegen das Waffengesetz werden jetzt nicht mehr mit Bussgeldern, sondern mit Geldstrafen geahndet, die zu einem Eintrag im Strafregister führen. Zudem wurde die Möglichkeit gestrichen, in besonders leichten Fällen von einer Bestrafung abzusehen.

Welche Konsequenzen hat die Umstellung von Bussgeldern auf Geldstrafen für Waffenbesitzer?

Die Umstellung erhöht die Verantwortung der Waffenbesitzer. Verstösse, die früher möglicherweise mild behandelt wurden, können nun ernsthafte rechtliche Folgen nach sich ziehen. Dies fordert ein höheres Bewusstsein und eine genauere Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Sind Waffenschränke jetzt strenger reguliert?

Ja, Waffenschränke unterliegen strengen Anforderungen. Dabei müssen Schränke, die weniger als 1.000 kg wiegen, am Aufstellungsort verankert werden, um den Sicherheitsstandards zu entsprechen. Es wird empfohlen, zertifizierte Waffenschränke zu verwenden, die den Normen entsprechen.

Welche Ressourcen stehen Waffenbesitzern zur Verfügung, um sich über die neuen Regelungen zu informieren?

Waffenbesitzer sollten sich an die zuständigen Fachstellen oder Behörden wenden, um aktuelle Informationen und Ratschläge zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu erhalten. Darüber hinaus sind Schulungsangebote und Informationsveranstaltungen gute Wege, um sich über den sicheren Umgang mit Waffen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.

Wie müssen Waffen gelagert werden?

Waffen müssen immer so gelagert werden, dass die Waffe von der Munition getrennt ist. Zusätzlich müssen die Waffen durchgehend vor dem Zugriff Dritter und Unbefugter beschützt werden, um die Sicherheit stets zu gewährleisten.